Was sagen die Laubenpieper?
Hier kommen wir selber zu Wort.
Stellungnahme des Vereins Breitehorn, e. V. (pdf)
Zu der am 23.07.2025 veröffentlichten Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich etwaiger Renaturierungsmaßnahmen am Breitehorn schließt sich der Wochenendverein Breitehorn e.V. der Stellungnahme des Wochenendvereins Havelwiese e.V. vollinhaltlich an. Wie der Wochenendverein Havelwiese e.V. in seiner Stellungnahme betont hat, weisen wir ebenfalls darauf hin, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht geeignet sind, den Anforderungen einer Machbarkeitsstudie zu genügen. Damit entspricht die von Ihnen initiierte Bürgerbeteiligung nicht den rechtlichen Erfordernissen. Wir fordern Sie daher auf, die Dokumente der Machbarkeitsstudie vollständig zu veröffentlichen. Bis dahin behalten wir uns eine gezielte inhaltliche Auseinandersetzung vor. Ergänzend möchte der Wochenendverein Breitehorn e.V. aus Sicht eines Vereins auf zwei Aspekte eingehen:
1. Der Abriss der Lauben in dem von Ihnen vorgesehenen Umfang würde zur Zerschlagung der drei Wochenendvereine führen. Mit dem Ende der Vereine würde für die Mitglieder und ihre Familien und Freunde nicht nur ein hoch frequentiertes Naherholungsgebiet zerstört werden. Es würde auch das Ende von über Jahrzehnte gewachsenen menschlichen Beziehungen bedeuten. Auf den Schutz sozialer Komponenten eines Verein, der sich auf die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder und den Zusammenhalt der Gemeinschaft bezieht, wurde an keiner Stelle Ihrer Veröffentlichung eingegangen. Vereine sind in unserem Land ein anerkannt schützenswertes Gut. Der von vielen Kommunen (also auch von einigen Bezirken der Stadt Berlin) jährlich veranstaltete „Tag der Vereine“ drückt dies in besonderem Maße aus. Der Wochenendverein Breitehorn e.V. kann nicht zulassen, dass sein über 80-jähriges Bestehen einer nicht nachvollziehbaren Renaturierung zum Opfer fällt.
2. Die Veröffentlichung trifft keine Aussage über die dem Bezirk zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Insofern besteht Unklarheit darüber, welche konkreten Maßnahmen von Bezirk überhaupt geleistet werden können. Darüber hinaus trifft die Veröffentlichung keine Aussage zur finanziellen Belastung, die auf die betroffenen Mitglieder im Falle des Abrisses ihrer Lauben zukommen wird. Außer der Empfehlung einer „sozialverträglichen“ Renaturierung bestimmter Zonen (Seite 13) werden die betroffenen Mitglieder hier „im Regen stehen gelassen“. Viele Mitglieder unseres Vereins sind in höchsten Maße verunsichert darüber, welche Forderungen auf sie zukommen. Im schlimmsten anzunehmendem Fall kommt auf sie außer der bei Abriss einhergehenden Zerstörung ihres Eigentums noch eine finanzielle Belastung hinzu, die bis zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens führen kann. Der Wochenendverein Breitehorn e.V. hat sich für seine Mitglieder in der Vergangenheit in einer fürsorgerischen Verantwortung gesehen. Er will dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht werden. Um dem Verein und seinen Mitgliedern für die Zukunft sichere Verhältnisse zu gewährleisten, fordern wir einen langfristigen Miet-/Pachtvertrag (z.B. in Anlehnung an das Erbbaurecht). Der Vertrag könnte auch Grundsätze der zukünftigen Gartengestaltung unter Beteiligung des Grünflächenamtes festlegen.
Stellungnahme des Vereins Havelwiese, e. V. (pdf)
der Wochenendverein Havelwiese e.V. bedankt sich zunächst für die Gelegenheit einer Stellungnahme zu dem o.g. Vorhaben.
Mit großer Sorge wird festgestellt, dass die aktuellen Planungen des Bezirksamts Spandau weder den notwendigen rechtlichen noch sachlichen Anforderungen gerecht werden. Die Vereinbarungen in dem uns bekannten Kaufvertrag begründen keine Pflicht zu einer Renaturierung des Areals Breitehorn.
Die uns vorgelegte Machbarkeitsstudie ist inhaltlich nicht geeignet, den Anforderungen an eine ordnungsmäße Machbarkeitsstudie und damit den Anforderungen an eine rechtmäßige Bürgerbeteiligung zu entsprechen. Das Gebot der vollständigen Transparenz eines Bürgerbeteiligungsverfahrens wird vom Bezirk nicht gewährleistet und ist bisher nicht erfüllt.
Die uns vorgelegten Pläne der Machbarkeitsstudie bergen unkalkulierbaren Kostenrisiken für den Bezirk Spandau und unkalkulierbaren Risiken für Mensch und Natur.
Mangels hinreichender Informationen in der Studie ist selbige derzeit nicht für eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung geeignet. Aus diesem Grund ist es derzeit nicht möglich, zu dem gesamten Vorhaben eine valide Stellungnahme abzugeben.
Der Verein bittet darum, die o.g. Defizite zu beheben und behält sich ausdrücklich eine inhaltliche Auseinandersetzung im Falle des Vorliegens einer echten Machbarkeitsstudie vor. Gerne möchten wir aber dennoch die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen, um darzulegen, dass die uns vorliegende Machtbarkeitsstudie rechtmäßiger, sachlicher und fachlicher fundierter Grundlagen entbehrt:
I. Kein vertraglicher Zwang zur Renaturierung…
Herr Baustadtrat Schatz hat in jüngsten Interviews mit der Presse erklärt, der von der Senatsverwaltung für Finanzen am 15. Dezember 2021 abgeschlossene Kaufvertrag über das Areal Breitehorn „zwinge ihn zur Renaturierung“. Andernfalls drohe dem Bezirk Spandau „ein erheblicher Schaden“. Der Wochenendverein Havelwiese e.V. nimmt dieser Erklärung mit Sorge zur Kenntnis. Diese Aussage trifft nicht zu. In dem betroffenen Kaufvertrag ist in § 2 Absatz 1 festgelegt, dass der „Erwerb des Gebiets zur Neuordnung des Gebietes unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange, der Erholungsnutzung für die Allgemeinheit, des Grundwasserschutzes und der Überschwemmungsgebietsverordnung durch Reduzierung schädlicher
Nutzungseinflüsse (Bebauungen, Kfz-Verkehr)“ erfolgt. Für den Erwerb konnte das Land Berlin durch eine Verbilligungsrichtlinie das Gebiet zu einem um einen Verbilligungsabschlag reduzierten Preis erwerben. Wird jedoch der verbilligungsfähige Nutzungszweck nicht erreicht, ist lediglich der Verbilligungsabschlag zurückzuzahlen. Der Verbilligungsabschlag nach der Verbilligungsrichtlinie 2018 darf maximal 350.000 Euro betragen, diese Summe ist im Kaufvertrag dementsprechend aufgeführt. Da anzunehmen ist, dass bis Mai 2027 bereits mehr als die Hälfte des betroffenen Gebietes renaturiert sein
wird (ehemaliger Campingplatz + Areal Havelschatz e.V.), würde sich die Rückzahlung auf ca. die Hälfte reduzieren. Da jedoch die drei Vereine jährlich eine Pacht in Höhe von insgesamt 148.951,48 Euro zahlen, ist dieser Betrag in ca. einem Jahr wieder amortisiert, der Bezirk Spandau macht sogar Gewinn. Zudem räumt die Klausel in § 2 Absatz 1 des Kaufvertrags dem Bezirksamt Spandau offenkundig einen großen Ermessenspielraum ein. So könnte sich der Bezirk Spandau etwa auf den Standpunkt stellen, mit der Räumung des
ehemaligen Campingplatzes sowie der weitgehenden Räumung des Areals Havelschatz seinen Renaturierungsverpflichtungen bereits umfassend nachgekommen zu sein.
Die betroffene Klausel legt zudem gerade nicht fest, dass rund 95 % der jetzigen Lauben auf dem Areal Breitehorn abgerissen werden müssen.
Die betroffene Klausel legt auch nicht fest, dass das schöne Ernst-Liesegang-Ufer, das Herr Baustadtrat Schatz noch im Oktober 2022 als „schönsten und beliebtesten Spandauer Wanderweg an der Havel“ bezeichnet hatte, beseitigt werden muss.
Nach alldem folgt aus den Vereinbarungen im Kaufvertrag gerade keine Pflicht zu einer Renaturierung, wie es die vorgelegte Studie angibt.
Der Wochenendverein Havelwiese e.V. nimmt mit Sorge und Unverständnis zur Kenntnis, dass dies von Baustadtrat Schatz in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird.
II. Eine echte Machbarkeitsstudie fehlt…
Das Bezirksamt Spandau legt ein 15-seitiges Papier vor, das als „Öffentlichkeitsbeteiligung – Machbarkeitsstudie Renaturierung Breitehorn“ tituliert ist. Nach wiederholter Rückfrage wird bestätigt, dass es sich bei diesem Papier um die vollständige Studie handeln soll. Dies wird hier bezweifelt.
Bereits auf den ersten Blick fällt auf, dass weder der Autor der Studie benannt ist noch ein Erstellungsdatum genannt wird. Überdies werden die Grundanforderungen an behördliche Veröffentlichungen negiert, da sowohl die damalige Ausschreibung zu der Machbarkeitsstudie als auch die jetzt vorgelegte Studie nicht barrierefrei sind. Es sind bereits diese formalen Defizite, die Zweifel an einer sachgerechten Erstellung der Studie wecken. Tatsächlich sind die in diesem Dossier enthaltenen Ausführungen aber auch insbesondere inhaltlich nicht geeignet, den Anforderungen an eine ordnungsmäße Machbarkeitsstudie und damit den Anforderungen an eine rechtmäßige Bürgerbeteiligung zu entsprechen.
Definition Machbarkeitsstudie: Eine Machbarkeitsstudie untersucht, ob ein Projekt, Vorhaben oder eine Idee realisierbar ist und welche Erfolgsaussichten bestehen. Sie dient dazu, potenzielle Risiken und Chancen zu identifizieren, bevor erhebliche Ressourcen investiert werden. Eine umfassende Studie beinhaltet eine detaillierte Analyse der technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte.
Sämtliche der vorgenannten Voraussetzungen werden vorliegend nicht erfüllt:
- Zunächst bleibt völlig unklar, was genau wie und wo umstrukturiert werden soll. Was genau soll mit dem Uferweg passieren? Soll er gänzlich abgetragen werden? Wie und wo wird der Abtrag entsorgt? In welchem Abstand und wie sollen die in der Studie erwähnten Stege montiert werden?
- Des Weiteren mangelt es an dem Aufzeigen von Alternativen für die künftige Verwendung des Areals Breitehorn. Wieso wurde nicht untersucht, ob der Erhalt der Lauben in Kombination mit der Vornahme von Renaturierungsmaßnahmen in der vorhandenen Struktur (z.B. Entfernung versiegelter Flächen auf den Parzellen) möglich sein kann?
- Eine Auseinandersetzung mit Risiken (Stichwort: Altlasten) unterbleibt. Es gibt keine Angaben, inwieweit die im Kaufvertrag benannten Altlasten im Rahmen eines aktuellen Gutachtens untersucht worden sind. In der Folge fehlt es an einer Auseinandersetzung mit den möglichen Gefahren, die ein Abtragen des Ernst-Liesegang-Ufers in Kombination mit stetiger Erosion durch die Havel zur Folge haben kann.
- Es gibt keine Auseinandersetzung mit der Frage der Erfolgsaussichten einer etwaigen Renaturierung. Das benachbarte Areal des ehemaligen Campingplatzes am Breitehorn ist das beste Beispiel für eine fehlgeschlagene Renaturierung in der Folge einer brachliegenden Fläche die allgemeinhin als „Schandfleck“ an Breitehorn Bekanntheit
erlangt. - Besonders auffällig ist, dass es keinerlei Angaben zu etwaigen Kosten gibt. In gewisser Weise überrascht das nicht, da es auch keine Angaben zu den konkret notwendigen Maßnahmen gibt, so dass die daraus resultierenden Kosten bereits denknotwendig nicht benannt werden können. Natürlich mag dieses doppelte Defizit die Unzulänglichkeit der Studie nicht zu verbessern… Es fehlen sowohl die Kostenangabe für konkrete Maßnahmen als auch Angaben der Finanzierung der dauerhaften Pflege und Entwicklung des Geländes.
- Schließlich geht die Studie auf die Belange der Allgemeinheit zur Erholungsnutzung, wie es der Kaufvertrag über das Areal aus dem Jahr 2021 in seiner Präambel und in § 2 Absatz 1 vorsieht, nicht wirklich ein. Dass die Einrichtung von Stegen zur Folge haben wird, dass die Bevölkerung das Havelufer künftig nur noch punktuell und wohl nur noch kurzweilig – mangels Verweilplätzen wie Bänken u.ä. – wird nutzen können mit der Folge einer Dezimierung des Erholungswerts für die Allgemeinheit wird zum Beispiel nicht erwähnt.
Auf der Grundlage der aktuell unzureichenden Informationen dürfte es auch den Entscheidungsträgern der BVV derzeit nicht möglich sein, über die Zukunft des Breitehorns zu entscheiden. Es wird nochmals nachdrücklich aufgefordert, dies gesamte Machbarkeitsstudie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
III. Mangelnde Transparenz im Beteiligungsverfahren…
Ebenfalls irritiert die mangelnde Transparenz des Bezirksamts Spandau im aktuellen Beteiligungsverfahren.
Um die Sach- und Rechtslage umfassend einschätzen zu können, hatte ein Mitglied unseres Vereins im Rahmen eines IFG-Antrags um die Mitteilung der exakten Höhe des Kaufpreises und des Verbilligungsbetrags gebeten. Diese Auskunft wurde unserem Mitglied unter Hinweis auf (vermeintliche) Geschäftsgeheimnisse verwehrt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum das Bezirksamt maßgebliche Informationen, die für eine umfassende Bewertung der Sach- und Rechtslage unabdingbar sind, zurückhält und sich zur Rechtsfertigung auf Geschäftsgeheimnisse beruft, obgleich der betroffene Vorgang schon seit mehr als 3 Jahren abgeschlossen war und Geschäftsgeheimnisse daher nicht mehr vorliegen konnten. Immerhin ist es unserem Mitglied gelungen, die notwendige Information über das Grundbuchamt Spandau zu erhalten, so dass dieses Defizit an Transparenz im Rahmen der Bürgerbeteiligung von uns selbst geheilt werden konnte.
Vor diesem Hintergrund fordert der Wochenendverein Havelwiese e.V. die Verantwortlichen dieses Beteiligungsverfahren ausdrücklich dazu auf, das Gebot der vollständigen Transparenz eines Bürgerbeteiligungsverfahrens ab sofort uneingeschränkt zu erfüllen.
IV. Dem Bezirk Spandau droht ein finanzieller Schaden in nicht bezifferbarere Höhe…
Im Falle einer Umsetzung der in der Studie skizzierten Abrisspläne droht dem Bezirk Spandau ein finanzieller Schaden. An dieser Stelle ist zunächst zu konstatieren, dass ein Abriss der Lauben derzeit aus juristischen Gründen nicht möglich wäre. Die rechtlichen Einzelheiten hierzu inklusive der einschlägigen Rechtsprechung des Kammergerichts hat ein Mitglied unseres Vereins bereits umfassend in einem Kurzgutachten beleuchtet, auf das der Verein ausdrücklich Bezug nimmt, vgl. Anlage 1.
Sollte der Bezirk Spandau die Abrisspläne in Zukunft umsetzen, drohte ihm ein erheblicher finanzieller Schaden.
- Zum einen fehlten die Pachteinnahmen der drei Verein, die sich auf insgesamt rund 148.951,48 Euro p.a. belaufen.
- Überdies kostet die Renaturierung selbst Geld. Der Uferweg soll beseitigt werden, die Lauben sollen beseitigt werden, das Gelände an sich müsste bereinigt werden, es sind Anpflanzungen vorzunehmen, diese sind zu pflegen, die Wasserrettungsstation soll nach hinten versetzt werden – welche damals für ca. 750.000, – DM errichtet wurde – etc.
Es ist zudem auch zu berücksichtigen, dass das Gebiet mit Altlasten belastet ist und auch Kampfmittel des Zweiten Weltkriegs nicht ausgeschlossen werden können. Dies ist dem Bezirk auch bekannt. - Der Kaufvertrag selbst regelt dezidiert, wie mit den Altlasten umgegangen werden muss. In § 8 Abs. 4 des Kaufvertrages wird wie folgt ausgeführt: „Bei einer Nutzungsänderung mit Eingriffen in den Boden sind nach Einschätzung von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlins (SenUVK) (Auskunft vom 6.10.2017) neuere Untersuchungen zur Altlastenbewertung durchzuführen. Aufgrund der vorliegenden Altablagerungen ist mit erhöhten Kosten für die Abfallbeseitigung bei Nutzungsänderung zu rechnen“.
Der Kaufvertrag macht ebenso Ausführungen zu Kampfmitteln. In § 10 Abs. 2 wird ausgeführt: „… kann eine von Kampfmittel ausgehende Gefahr nicht uneingeschränkt und verbindlich ausgeschlossen werden. Es wurde kein Hinweis auf eine von Kampfmittel ausgehende konkrete Gefahr festgestellt. …“ In § 10 Abs. 3 wird ausgeführt: „… Obwohl die Erkenntnisse keine konkrete Gefahr begründen, wird dringend empfohlen, vor der Durchführung von Bodeneingriffen bzw. vor Baubeginn die von Bodeneingriffen betroffenen Anhaltspunkte von einer Fachfirma für Kampfmittelräumung auf eigene Kosten untersuchen zu lassen. SenUVK weist darauf hin, dass bei geplanten Bodeneingriffen im Bereich der Anhaltspunkte (2 Bombentrichter) der Verdacht einer Gefährdung für Leib und Leben besteht, den es im Interesse der Sicherheit und Gesundheit von Menschen auszuräumen gilt. Vor einem Baubeginn wird daher von der Sen UVK empfohlen zumindest die von Bodeneingriffen betroffenen Anhaltspunkte durch ein zugelassenes Unternehmen untersuchen zu lassen.“ Am 12.6.2025 wurde beispielsweise in einem angrenzenden Waldstück eine 250 Kilo schwere Fliegerbombe gefunden, die vor Ort gesprengt werden musste. Dem Bezirk ist damit bekannt, dass hier bei einer vermeintlichen Renaturierung, die natürlich mit Bodeneingriffen verbunden ist, da der Uferweg beseitigt werden muss und auf dem Gebiet der Wochenendlauben Strom, Telefon etc. verlegt sind, auch bei einem Abriss der Lauben Bodeneingriffe unumgänglich sind. Abgesehen davon müssen bei einer Renaturierung wegen einer vermeintlichen Hochwasser- und Überflutungsgefahr auch die im Boden befindlichen Altlasten beseitigt werden, da diese ohne Schutz durch den Uferweg und die Bebauung sowie den natürlichen
Bewuchs, der durch Renaturierungsmaßnahmen zunächst entfernt wird, in die Havel geschwemmt werden können. Hier würde ansonsten nicht nur Müll oder sogar Sondermüll in die Havel gelangen, sondern dadurch auch die Trinkwasserqualität beeinträchtigt werden, da das Berliner Trinkwasser aus Grundwasser vermischt mit Uferfiltrat aus
der Havel besteht. Selbst dem Unkundigen wird schnell klar: Im Falle eines Abrisses sämtlicher Lauben droht quasi die Öffnung der „Büchse von Pandora“ mit unkalkulierbaren Kostenrisiken für den Bezirk Spandau und natürlich auch mit unkalkulierbaren Risiken für Mensch und Natur. Demgegenüber erscheinen die maximal 350.000 Euro Nachzahlung aufgrund unzureichender Umsetzung der Renaturierungsauflagen aus dem Kaufvertrag als kalkulierbar. Zu guter Letzt: Herr Baustadtrat Schatz hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel eingeräumt, dass der Bezirk derzeit weder über das erforderliche Personal noch über die notwendigen finanziellen Mittel zur Renaturierung verfügt.
V. Fehlen inhaltlicher Argumente für die Notwendigkeit einer Renaturierung…
Das in der Machbarkeitsstudie dargelegte Hauptargument zur Renaturierung des gesamten Breitehorns aufgrund der zu erwartenden Überschwemmungen entbehrt einer detaillierten Grundlage. Die Gefahr der möglichen Überschwemmungen auf Grundlage der MBKS rechtfertigt die Beseitigung des gesamten Ernst-Liesegang-Ufers, der Lauben und der Badestellen am Breitehorn nicht. Nach der auf Seite 9 eingefügten Grafik in der Machbarkeitsstudie besteht jedoch nur für den Abschnitt des Uferwegs zwischen der Gaststätte und der Station der Wasserwacht eine hohe Wahrscheinlichkeit von Hochwasser (und für einen kleinen Teil des Uferwegs, der an den Kladower Damm 217 angrenzt). Für das restliche Gebiet der 3 Vereine Breitehorn e.V., Havelwiese e.V. und Havelfreude e.V, sowie für Havelschatz e.V., Kladower Damm 217 und den Uferweg besteht eine mittlere Wahrscheinlichkeit bzw. niedrige Wahrscheinlichkeit für Hochwasser. Gleichwohl wird auf Seite 12 die Zone 2 (Renaturierung Priorität 1) der gesamte Uferabschnitt mit Ausnahme des Anglervereins und der Wasserwacht ausgewiesen. Auf Seite 13 wird behauptet, dass die Überschwemmungswahrscheinlichkeit in den nächsten 10 Jahren sehr hoch sei. Dies steht im Widerspruch zu der Grafik auf Seite 9. Denn in dieser besteht für den Großteil nur eine Überschwemmungswahrscheinlichkeit in den nächsten 100 Jahren. Im Kaufvertrag wurden von der Renaturierung ausdrücklich die Wasserwacht, der Anglerverein und die Gaststätte ausgenommen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Wasserwacht, die Gaststätte und der Anglerverein nicht überschwemmt werden, das Wasser wird sich kaum an imaginäre Grundstücksgrenzen halten. Gleichermaßen gilt für den Kladower Damm 217, der überschwemmt werden soll, der angrenzende deutsch-britische Yachtclub indes nicht. Zudem ist nicht ersichtlich, dass berücksichtigt wurde, dass der Wasserstand der Havel bereits jetzt rückläufig ist und auch zukünftig sinken wird, nicht nur durch die zunehmende Trockenheit, sondern auch weil der Wasserstand der Spree sinken wird, da zukünftig weniger Wasser aus den Tagebauwerken in der Lausitz in die Spree eingeführt werden wird. Zudem gibt es Erwägungen, Wasser aus der Havel in die Tiefwerder Wiesen und in den Groß Glienicker See einzuleiten, da auch hier die Wasserstände sinken. Bei insgesamt gesunkenem Wasserstand sind Überschwemmungen unwahrscheinlicher. Abgesehen davon ist das Gebiet bereits Überflutungsgebiet. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso bei einer Wahrscheinlichkeit von Hochwasser in den nächsten 100 Jahren, soweit man dies überhaupt prognostizieren kann, bereits jetzt fast alle Lauben rückgebaut werden müssen. Die Erholungsnutzung für die Allgemeinheit, zu der die Bevölkerung nicht nur von Kladow und Gatow, sondern von ganz Berlin gehören, und somit auch die Nutzer des Ernst-Liesegangs-Ufers und die Besitzer der Lauben, wurde nicht erörtert. Menschliche Belange wie Erholung, Begegnung und Nachbarschaft in Jahrzehntelang gewachsenen sozialen Gefügen wurden gänzlich unbeachtet gelassen.
Mangels detaillierter Ausführungen in der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegten Machbarkeitsstudie sind jedoch weitergehende Ausführungen derzeit nicht möglich.
VI.
Nach dem oben dargelegten ist die Machbarkeitsstudie keine Grundlage für die sogenannte „Renaturierung“. Eine Renaturierung ist weder Voraussetzung noch finanzierbar. Das Ziel des Kaufvertrages, das Gebiet neu zu ordnen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange, der Erholungsnutzung für die Allgemeinheit, des Grundwasserschutzes und der Überschwemmungsgebietsverordnung durch Reduzierung schädlicher Nutzungseinflüsse (Bebauungen, Kfz-Verkehr), kann anderweitig erreicht werden. Zum Einen sind der ehemalige Campingplatz und weite Teile des Areals von Havelschatz e.V. schon geräumt. Hier wurden bereits fast alle Lauben und Bauten rückgebaut. Dadurch entfällt schon ein Teil der Nutzungseinflüsse und des Kfz-Verkehrs. Wenn diese Gebiete von den verbliebenen Rückständen befreit werden und tatsächlich renaturiert werden, d.h. auch neu bepflanzt bzw von invasiven Arten befreit werden, ist schon viel erreicht. Den Vereinen ist viel an Natur- und Umweltschutz gelegen. Wir sind gerne gesprächsbereit und freuen uns auf konstruktive Gespräche mit Ihnen.
Stellungnahme des Vereins Havelfreude, e. V (pdf)
Im Folgenden nehmen wir als Wochenendverein Havelfreude e. V., zur Machbarkeitsstudie
„Breitehorn“ vom 31.07.2025 Stellung.
Zu Beginn möchten wir gleich darauf hinweisen, dass wir die Machbarkeitsstudie
grundsätzlich in Frage stellen.
Wir lehnen eine Kündigung unseres Vertrages und eine Räumung der Lauben explizit und
vehement ab. Eine Räumung ist weder im Sinne
- des Natur- oder Überschwemmungsschutzes,
- der Erholungsnutzung der Allgemeinheit,
- der Sozialverträglichkeit
noch finanziell zu rechtfertigen.
Naturschutz
Um die Lauben zu räumen, müssten auch die Gärten zerstört werden. Die Gärten entstanden teilweise schon vor der offiziellen Gründung der drei Verein,, sind also teilweise über 80 Jahre alt. Wenn die „Renaturierung“ keine aufwändige und teure Neubepflanzung einbezieht, gehen Jahrzehnte an insekten- und bienenfreundlicher Flora verloren.
Die Bäume der Promenade sind fest mit dieser verwurzelt. Die Abtragung der
Uferpromenade bedeutet also den Tod der jahrzehntealten Bäume.
In der Machbarkeitsstudie ist der Verlust der Gärten als Nährquelle für Insekten und Vögel
nicht berücksichtigt worden. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Kosten der Neubepflanzung.
Um eine naturschutzfreundliche Gartennutzung zu verstärken, würden wir eine
Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt begrüßen.
Eine naturschutzfachliche Entwicklung des Geländes erfordert aus unserer Sicht keine
Räumung der Gärten.
Überschwemmungsgebiet
Beigefügt ist eine Auswertung der Hochwasserstände der Havel durch unser
Vereinsmitglieds Martin Zenker. Die Havel kämpft eher mit niedrigen Wasserständen und
Hochwasser wird immer seltener. Die Verwendung von Havelwasser für den Groß Glienicker See wird zurzeit besprochen. Die Überschwemmungsverordnung vom 23.10.2018 widerspricht unserem Erhalt nicht. Die Auflagen der Überschwemmungsverordnung sind unseren Mitgliedern bekannt.
Erholungsnutzung für die Allgemeinheit
Der Uferweg ist für alle erholungssuchende Menschen aus nah und fern ein beliebtes Ziel.
Die Machbarkeitsstudie sieht vor, diesen zu entfernen. Dies wäre ein großer Verlust für die
Allgemeinheit!
Der dahinter verlaufende Radweg, ohne Sicht auf die Havel, ist insbesondere für
Spaziergänger kein Ersatz.
Der Uferweg wird von den Vereinsmitgliedern soweit gepflegt, dass er begehbar bleibt.
Die Parzellen werden regelmäßig nicht nur von den Vereinsmitgliedern, sondern auch von
vielen Gästen zur Erholung genutzt. Dadurch vervielfacht sich die Zahl der Nutznießer deutlich.
Sozialverträglichkeit
Unser Verein wurde 1951 gegründet. Einige Familien waren bereits vorher am Breitehorn.
Hier wachsen Enkelkinder auf, deren Urgroßeltern am Breitehorn das Schwimmen lernten.
Zugleich sind neuzugezogene Berliner und junge Familien in diversen Formen unter unseren Mitgliedern. Die Räumung sogar einer einzelnen Parzelle bedeutet die Zerstörung einer gewachsenen, demokratischen Gemeinschaft, die die Diversität Berlins wiederspiegelt. Egal ob in der 1. oder 5. Generation würde die Räumung den finanziellen Ruin für viele Vereinsmitglieder bedeuten.
Durch eine Zwangsräumung könnten letztendlich enorme Kosten für den Bezirk entstehen.
Die finanziellen und sozialen Kosten der Räumung sind in der Machbarkeitsstudie nicht
berücksichtigt. Bedenken Sie, hinter jeder Parzelle, die geräumt wird, stehen Menschen.
Finanzielles
Darüber hinaus möchten wir auf die nicht unerheblichen Einnahmen des Bezirks durch
unsere Pachteinnahmen hinweisen.
Die Räumung der Lauben und Zerstörung der Gärten wäre für den Bezirk mit enormen
Kosten verbunden. Hinzu kommen Jahrzehnte an verlorenen Einnahmen für den Bezirk.
Über die Finanzierung der Maßnahmen finden sich in der Machbarkeitsstudie keine
Informationen.
Schädliche Bebauung
Laut Kaufvertrag soll die Neuordnung des Gebietes die schädliche Bebauung reduzieren.
Die Lauben stellen keine schädliche Bebauung dar. Das Regenwasser kann problemlos
versickern. Die Parzellen bewirken keine Versiegelung des Bodens.
Wir hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit und eine gütliche Einigung!
UNSER ENGAGEMENT
- Anbringen von Bannern, um Fußgänger und andere Nutzer des Weges über die geplante Renaturierung zu informieren
- regelmäßige Infostände auf dem Ernst-Liesegang-Uferweg zum gleichen Zweck
- Besuch des Sommerfestes am 23.08.2025des Kladower Forums (https://kladower-forum.de/) zum Vernetzen
- Besuch des Flohmarktes am 30.08.2025 in der Finnenhaus-Siedlung in Kladow zum Informationsaustausch
- angemeldete Demo vor dem Rathaus Spandau am 09.09.2025 mit Informationsstand für interessierte Mitbürger
- Menschenkette am 13.09. um 11 Uhr entlang des Ernst-Liesegang-Ufers